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Hausanschluss

Der Hausanschluss ist die Schnittstelle zwischen dem Netz der allgemeinen Versorgung und Ihrer Hausinstallation.

Als Bauherr sollten Sie schon in der Planungsphase die Gegebenheiten für Ihren Hausanschluss beachten. Eine gute Planung hilft, Kosten zu sparen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Hinweise für die Planung und Anmeldung von Hausanschlüssen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme. Alle wichtigen Anträge, Verträge und Formulare stehen zum Download zur Verfügung. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Die Realisierung / Installation des Hausanschlusses läuft wie folgt ab:

1. Angebotsanfrage

Der Kunde sendet uns das Formular „Angebotsanfrage für Versorgungsanschlüsse“ ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Anhängen zu. Für Bauwasser oder / und Baustrom ist jeweils der Netzanschluss zu beantragen, hier gilt das obige Formular ebenfalls.

2. Bearbeitung und Angebot

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und schicken Ihnen einen Kostenvoranschlag, Auftrag und die dazugehörigen Verträge zu. Bei komplexen Anfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

3. Bestätigung und Terminabsprache

Sobald Sie uns die Dokumente aus 2. unterschrieben zurückgesendet haben, stimmen wir mit Ihnen einen Wunschtermin ab.

4. Erstellung und Realisierung

Der Netzanschluss wird von uns erstellt. Nach dem Erhalt der Fertigmeldung Ihres Vertragsinstallateurunternehmen erfolgt die Inbetriebnahme durch die Stadtwerke.

Fernwärme ist nur in St. Ingbert am Drahtwerk Nord Areal (DNA) und am Kreiskrankenhaus mit den Wohngebieten Hasenbühl und in den Schwammwiesen verfügbar.

Hinweis:

Hauseinführungen nicht unter Hauseingängen, Treppen, Balkonen und Terassen anordnen! Wegen Frostschutz ist die Wasserhauseinführung mind. 80 cm im seitlichen Abstand von einem Lichschacht vorzusehen!
Hausanschlussleitungen sind möglichst rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg von der Straßenleitung zum Gebäude zu führen. Jedes Grundstück und jede separate wirtschaftliche Einheit sollte eine eigene Anschlussleitung erhalten. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Ein Errichten von Gebäuden über Hausanschlussleitungen und jedes andersartige Überbauen (u.a. Bepflanzen) ist unzulässig.