Veröffentlichung Gas gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, jährlich zum 01.04. folgende Daten zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zu veröffentlichen:
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit durch Letztverbraucher
456.037 MWh
Länge des Gasverteilernetzes inkl. der Hausanschüsse nach Druckstufen
HD: ca. 6,9 km
MD: ca. 29,0 km
ND: ca. 290,5 km
Länge des Hochdrucknetzes nach Nennweitenklasse
Klasse E (Nennweite DN: 225 mm <=x < 350 mm): 2,8 km
Klasse F (Nennweite DN: 110 mm <=x < 225 mm): 3,1 km
Anzahl der Ausspeisepunkte nach Druckstufen
HD: 1
MD: 25
ND: 11.939
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen
144.501 kWh/h am 17.12.2022, 09:00 Uhr
Grundversorgungspflicht
Grundversorger ist die Stadtwerke St. Ingbert GmbH. Die erneute Feststellung des Grundversorgers erfolgte zum 01.07.2021 und besteht für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024.
Gasbeschaffenheit
Die Beschaffenheit des zum Transport bestimmten Gases muss die Anforderungen, die sich aus den technischen Regeln des DVGW-Regelwerkes ergeben, erfüllen. Dabei muss das Gas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes, insbesondere Arbeitsblatt G 260 und G 685, gewährleisten. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Gases muss, insbesondere unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Schwankungsbereiche von Brennwert und Wobbeindex, an jedem Ausspeisepunkt sowie in den unterlagerten Netzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben und nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führen.
Wobbe-Index: Gas Gruppe H Ws,n ca. 14,6 kWh/m³ (Vn) bis 14,9 kWh/m³ (Vn)
Brennwert: Gas Gruppe H Hs,v ca. 11,4 kWh/m³ (Vn) bis 11,6 kWh/m³ (Vn)
Relative Dichte: Gas Gruppe H ca. 0,765 bis 0,800 kg/m³
Gesamtschwefelgehalt: kleiner als 20 mg/m³