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Preisblatt Ersatzversorgung MSP

ab dem 01.01.2023

KWK-Umlage (0,357 ct / kWh)
Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G alt seit Mai 2000, neu seit April 2002)

Konzessionsabgabe (1,59 ct / kWh)
Diese Zahlungen erhalten Kommunen dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können.

Stromsteuer (2,05 ct / kWh)
Die sogenannte Ökosteuer gilt seit April 1999. Erstattungen bzw. Begünstigungen können von Unternehmen beantragt werden. Soll den sparsamen Umgang mit besteuerter Energie erreichen.

EEG-Umlage (0,000 ct / kWh)
Förderung erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit März 2000, vorher Stromeinspeisegesetz

§ 19-Umlage (0,417 ct / kWh)
Ausgleich durch Reduzierung/Befreiung von Großverbraucher der Netzentgelte.

Offshore-Netzumlage (0,591 ct / kWh)
Die Umlage dient dem Ausgleich der Kosten und Haftungsrisiken eines effizienten, sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Anschlusses von Offshore-Anlagen zur Erzeugung von Windkraft an das Übertragungsnetz.

Umlage für abschaltbare Lasten (0,000 ct / kWh)
Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten beschloss die Bundesregierung Ende 2012 neue Regelungen zur Versorgungssicherheit im Stromnetz. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes ihren Verbrauch herunterfahren bzw. ganz vom Netz gehen können.

Mehrwertsteuer (19 %)