
Förderprogramme Ihrer Stadtwerke
Für die Stadtwerke St. Ingbert haben die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz einen sehr hohen Stellenwert. Grund genug, für unsere Kunden mehrere Förderprogramme für die Energiesparten Strom und Erdgas zu konzipieren.
Unser Förderprogramm 2022
Das Prospekt gibt Ihnen einen Überblick zu allen Fördermöglichkeiten.
- Energieeffiziente Erdgastechnik
Förderprogramm 2022 - Heizungsumstellung
Förderprogramm 2022 - Erdgas-Brennstoffzelle
Förderprogramm 2022 - Heizkessel-/Erdgas-Brennwertgeräte
Förderprogramm 2022 - Erdgasfahrzeuge
Förderprogramm 2022 - Unterhaltungselektronik
Förderprogramm 2022 - „Weiße“ Haushaltsgeräte
Förderprogramm 2022 - Elektrische Wärmepumpe
Förderprogramm 2022 - Heizungspumpe und Durchlauferhitzer
Förderprogramm 2022 - E-Mobilität
Förderprogramm 2022 - Stromanalyse für private Haushalte
Förderprogramm 2022
Unser Förderprogramm 2023
Das Prospekt gibt Ihnen einen Überblick zu allen Fördermöglichkeiten.
- Energieeffiziente Erdgastechnik
Förderprogramm 2023 - Heizungsumstellung
Förderprogramm 2023 - Heizkessel-/Erdgas-Brennwertgeräte
Förderprogramm 2023 - Erdgasfahrzeuge
Förderprogramm 2023 - „Weiße“ Haushaltsgeräte
Förderprogramm 2023 - Elektrische oder Gas-hybride Wärmepumpe
Förderprogramm 2023 - Heizungspumpe und Durchlauferhitzer
Förderprogramm 2023 - E-Mobilität
Förderprogramm 2023 - Stromanalyse für private Haushalte
Förderprogramm 2023
Förderbedingungen 2022/2023*
Unser aktuelles Förderprogramm 2022 ist gültig vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022, das Förderprogramm 2023 vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Es gelten folgende Förderbedingungen:
- Rechnungsdatum muss im Förderzeitraum liegen
- Förderung nur für Kunden der Stadtwerke St. Ingbert
- Energiebezug für Strom und Erdgas ausschließlich über die Stadtwerke St. Ingbert GmbH im Sondervertrag und Zusatzvereinbarung Förderprogramm 2022/23
- Bei vorzeitiger Auflösung des Versorgungsverhältnisses anteilige Zuschuss-Rückzahlung
- Zuschüsse nur bei Neukauf
Der Zuschuss wird an Sie überwiesen. Der maximale Förderbetrag ist auf 500 € je Objekt begrenzt, ausgenommen Brennstoffzelle beim Förderprogramm 2022. Es können im Jahr zwei Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Zahlungsrückstände des Kunden aus erbrachten Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke dürfen nicht bestehen. Die Förderprogramme der Stadtwerke St. Ingbert sind freiwillige Leistungen der Stadtwerke für ihre treuen Kunden. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
* Bei allen Fördermaßnahmen sind die hier genannten allgemeinen Förderbedingungen sowie die bei den einzelnen Maßnahmen individuell genannten Fördervoraussetzungen zu beachten.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice sind gerne für Sie da, Telefon 06894 9552-175 oder per E-Mail: kundenservice.swb@biosphaeren-sw.de.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Wir benötigen hierzu folgende Unterlagen:
- Die Originalrechnung (evtl. zusätzlich die aufgeführten Unterlagen gemäß Förderprogramm)
- Den Nachweis der Effizienzklasse
Gerne können Sie unseren Kundenservice in der Reinhold-Becker-Straße 1 besuchen, am besten vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 06894 9552-175.
Bringen Sie die oben genannten Unterlagen zum Termin mit. Die Fördervereinbarung können Sie dann vor Ort direkt unterzeichnen.