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Sondertarif Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen

Ihre Stadtwerke St. Ingbert bieten für Elektrowärmepumpen und für vorhandene Nachtspeicherheizungen jeweils einen Sonderliefervertrag an. 

Sondertarif Wärmepumpen

Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für Wärmepumpen (inkl. Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit den Stadtwerken St. Ingbert GmbH.

Cent / kWh nettoCent / kWh brutto
Arbeitspreis26,6331,69
Euro / Monat nettoEuro / Monat brutto
Servicepreis1,401,67
Euro / Monat nettoEuro / Monat brutto
Grundpreis6,157,32

Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben in Höhe von 0,11 Cent / kWh, die an die Stadt St. Ingbert abgeführt werden. Der Servicepreis hat nur Gültigkeit für eine Standard-Messeinrichtung, bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG.

Sondertarif Nachtspeicherheizungen

Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für bestehende Nachtspeicherheizungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke St. Ingbert GmbH.

ArbeitspreisCent / kWh nettoCent / kWh brutto
HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2)37,1544,20
Nachtspeicherheizung NT324,3428,96
ServicepreisEuro / Monat nettoEuro / Monat brutto
HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2)1,401,67
Nachtspeicherheizung NT30,830,98
GrundpreisEuro / Monat nettoEuro / Monat brutto
HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2)5,446,48
Nachtspeicherheizung NT3 44

2 Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben in Höhe von 1,59 Cent / kWh, die an die Stadt St. Ingbert abgeführt werden.
3
Innerhalb der Niedrigtarifzeit liegt die Konzessionsabgabe bei 0,11 Cent / kWh. Niedrigtarifzeit von 22 bis 6 Uhr.
4 in der Abrechnung HT Ihres gewählten Tarifes enthalten

Der Servicepreis hat nur Gültigkeit für eine Standard-Messeinrichtung, bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG.

Für alle Tarife gilt:

Die Netto-Arbeitspreise für die Versorgung mit Strom enthalten die gesetzlichen Umlagen und Steuern, wie EEG (zzt. 0,000 Cent/kWh), KWKG (zzt. 0,257 Cent / kWh), § 19-StromNEV (zzt. 0,643 Cent / kWh), die Offshore-Netzumlage (zzt. 0,656 Cent / kWh) sowie die AblaV (zzt. 0,000 Cent / kWh), StromStG (zzt. 2,050 Cent / kWh) und die Netznutzungsentgelte. Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.sw-igb.de veröffentlicht.

Die Standard-Messeinrichtung bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG besteht grundsätzlich aus einem Eintarifzähler. In allen Tarifen mit Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedrigtarifzeiten beinhaltet der Servicepreis die Kosten für einen Zweitarifzähler einschl. Zusatzeinrichtungen.

Die Kosten intelligenter Messsysteme betragen p.a. (brutto) 6001 -10.000 kWh 100 €, 10.001 – 20.000 kWh 130 €, 20.001 – 50.000 kWh 170 €, 50.001 bis 100.000 kWh 200 € und werden als Servicepreis abgerechnet. Die Abrechnung der Service- und Grundpreise erfolgt tagesgenau.

* Hochtarifzeit