Zum Inhalt Zum Hauptmenü

THG-Bonus für Ihr E-Auto durch Ihre Stadtwerke St. Ingbert

Damit die gesetzten Klimaschutzziele erreicht werden können, muss der CO2-Ausstoß deutlich heruntergefahren werden. Auch im Verkehrsbereich. Deshalb dürfen Mineralölkonzerne in Deutschland nur eine bestimmte Menge an CO2-verursachenden Kraftstoffen in Umlauf bringen. Für jede zusätzliche Tonne Kohlenstoffdioxid, für die sie verantwortlich sind, müssen sie entweder Strafe zahlen, oder eingespartes CO2 von Dritten kaufen, über die sogenannte THG-Quote. Als Besitzer eines E-Autos können Sie davon profitieren.

THG-Quote – der Bonus für Ihr E-Auto

Denn weil E-Fahrzeuge keine Treibhausgase ausstoßen, können ihre Halter seit Januar 2023 die eingesparten Emissionen zu Geld machen. Das geht über die sogenannte THG-Quote, die „Treibhausgasminderungsquote“. Und zwar über uns. Pro Jahr und E-Auto gibt es einen Bonus von 250 €, für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.

Bei uns kommen Sie schnell und leicht an Ihr Geld. Einfach das elektronische Antrags-Formular unten ausfüllen, eine Kopie Ihres Fahrzeugscheines hochladen und auf den Button „Förderung beantragen“ klicken. Sobald die Förderzusage schriftlich bei uns eingegangen ist, überweisen wir den THG-Bonus für dieses Jahr automatisch auf Ihr Konto. Sie können diese THG-Förderung auf diese Weise jedes Jahr über uns beantragen – auch wenn Sie (noch) kein Kunde der Stadtwerke St. Ingbert sind.

Das sind die Fördervorrausetzungen für den THG-Bonus

E-Fahrzeuge werden gefördert, sofern:

  • es sich um ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug handelt (kein Hybrid-Fahrzeug)
  • der Fahrzeug-Halter den Antrag selbst stellt, oder die Übertragung der THG-Quote bei der Antragstellung ausdrücklich bestätigt wird
  • der Fahrzeugschein nicht gleichzeitig bei einem anderen Dienstleister eingereicht wurde – ein doppelter Bonus pro Jahr ist nicht möglich
  • der Antragsteller zustimmt, dass die Stadtwerke St. Ingbert GmbH den eingereichten Fahrzeugschein ab Datum der Förderzusage im gleichen Jahr für den THG-Bonus vermarkten darf
  • beim Verkauf oder Außerbetriebnahme des E-Fahrzeugs die Stadtwerke St. Ingbert GmbH unverzüglich informiert wird
  • der Antrag bis 6. November eines Antragsjahres bei uns gestellt wird

Förderung beantragen

Persönliche Daten
Ihre Anschrift
Ihre Bankinformationen
Fahrzeugdaten
* Pflichtfelder